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   BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B   

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https://dejure.org/2013,2228
BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B (https://dejure.org/2013,2228)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B (https://dejure.org/2013,2228)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - B 12 KR 31/12 B (https://dejure.org/2013,2228)
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  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Insbesondere hätte er sich im Hinblick auf das von ihm herausgestellte Merkmal der "Berufsbezogenheit" mit der Bedeutung der sog institutionellen Abgrenzung von Versorgungsleistungen iS des § 229 Abs. 1 S 1 Nr. 5 SGB V auseinandersetzen müssen, wonach nicht auf den im Einzelfall jeweils nachweisbaren Zusammenhang mit dem früheren Erwerbsleben abzustellen ist und es allein darauf ankommt, ob eine Rente bzw eine einmalige Kapitalleistung von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gezahlt wird, ohne dass dabei die Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs zu berücksichtigen sind (BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12, RdNr 19; BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 19 mwN).

    Gleichzeitig hätte er zu der von ihm als rechtserheblich angesehenen Abfindung von Ansprüchen seiner geschiedenen Ehefrau aufgrund der streitigen Versicherungen im Rahmen des Vermögens- und Versorgungsausgleichs auch mit der Rechtsprechung des BSG auseinandersetzen müssen, wonach § 229 Abs. 1 S 1 SGB V entscheidend an den Versorgungszweck einer Leistung anknüpft, ohne dass es im Einzelnen darauf ankommt, wie dieser Zweck erreicht wird (vgl BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12, RdNr 15; BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 6 RdNr 13, 15) und ob der Zahlbetrag der Bezüge dem Versorgungsempfänger aufgrund anderweitiger Ansprüche möglicherweise nicht in voller Höhe zur Verfügung steht (vgl BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12, RdNr 15; BSG SozR 3-2500 § 237 Nr. 7 S 19).

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Insbesondere hätte er sich im Hinblick auf das von ihm herausgestellte Merkmal der "Berufsbezogenheit" mit der Bedeutung der sog institutionellen Abgrenzung von Versorgungsleistungen iS des § 229 Abs. 1 S 1 Nr. 5 SGB V auseinandersetzen müssen, wonach nicht auf den im Einzelfall jeweils nachweisbaren Zusammenhang mit dem früheren Erwerbsleben abzustellen ist und es allein darauf ankommt, ob eine Rente bzw eine einmalige Kapitalleistung von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gezahlt wird, ohne dass dabei die Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs zu berücksichtigen sind (BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12, RdNr 19; BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 19 mwN).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Gleichzeitig hätte er zu der von ihm als rechtserheblich angesehenen Abfindung von Ansprüchen seiner geschiedenen Ehefrau aufgrund der streitigen Versicherungen im Rahmen des Vermögens- und Versorgungsausgleichs auch mit der Rechtsprechung des BSG auseinandersetzen müssen, wonach § 229 Abs. 1 S 1 SGB V entscheidend an den Versorgungszweck einer Leistung anknüpft, ohne dass es im Einzelnen darauf ankommt, wie dieser Zweck erreicht wird (vgl BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12, RdNr 15; BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 6 RdNr 13, 15) und ob der Zahlbetrag der Bezüge dem Versorgungsempfänger aufgrund anderweitiger Ansprüche möglicherweise nicht in voller Höhe zur Verfügung steht (vgl BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12, RdNr 15; BSG SozR 3-2500 § 237 Nr. 7 S 19).
  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 24/98 R

    KVdR - beitragspflichtige Einnahmen - Betriebsrente - Versorgungsbezug -

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Gleichzeitig hätte er zu der von ihm als rechtserheblich angesehenen Abfindung von Ansprüchen seiner geschiedenen Ehefrau aufgrund der streitigen Versicherungen im Rahmen des Vermögens- und Versorgungsausgleichs auch mit der Rechtsprechung des BSG auseinandersetzen müssen, wonach § 229 Abs. 1 S 1 SGB V entscheidend an den Versorgungszweck einer Leistung anknüpft, ohne dass es im Einzelnen darauf ankommt, wie dieser Zweck erreicht wird (vgl BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12, RdNr 15; BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 6 RdNr 13, 15) und ob der Zahlbetrag der Bezüge dem Versorgungsempfänger aufgrund anderweitiger Ansprüche möglicherweise nicht in voller Höhe zur Verfügung steht (vgl BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12, RdNr 15; BSG SozR 3-2500 § 237 Nr. 7 S 19).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Eine Rechtsfrage ist auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das BSG bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden haben, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Eine Rechtsfrage ist auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das BSG bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden haben, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 31/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

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